Skip to main content

In der globalisierten Welt stehen Import- und Exportgeschäfte an der Tagesordnung vieler Unternehmen. Dennoch steigen damit auch die Herausforderungen im Bereich Zoll und Außenhandel. Im Zuge der werden die Warenströme und Nachweise zudem vermehrt digital abgebildet. Für Unternehmen ist es somit essenziell, die Abläufe und Bedingungen rund um die Zollabwicklung zu kennen. Folglich beschäftigt sich dieser Beitrag mit dem Thema der und geht dabei auf Aspekte wie das Ursprungszeugnis, Zollpräferenzabkommen und die unterschiedlichen Ausfuhrverfahren ein. 

Was ist eine Zollabwicklung? 

Die Zollabwicklung ist ein notwendiges Verfahren, bevor Waren international importiert oder exportiert werden können. Hintergrund ist, dass jede internationale Frachtsendung die Zollabfertigungsquoten des jeweiligen Landes erfüllen muss. Die Zollabwicklung ist somit eine wichtige Vorgehensweise, um Waren zuzulassen, die durch einen zugelassenen Zollagenten in ein Land transportiert werden. Innerhalb der Zollabwicklung gibt es auch Informationen über Sendungen mit Importen und Exporten mit den am Prozess beteiligten Parteien. Die Zollabwicklung ist für Unternehmen noch einfacher, wenn bei der Ein- und Ausfuhr ein Zollmakler eingeschaltet wird. Dieser ist ein Vermittler für Importeure, der diese bei der Abwicklung ihrer Zollgeschäfte unterstützt. 

Was sind die notwendigen Schritte? 

Für die Zollabwicklung sind unterschiedliche Schritte notwendig. Ein Zollbeamter prüft an der Grenze, ob die für Sendungen ausgefüllten Papiere korrekt sind. Für internationale Sendungen müssen Handelsrechnungen vorgelegt werden. Nach der Überprüfung der Papiere werden auf dem Dokument der Absender und die Kontaktdaten des Empfängers aufgeführt. Die Sendung enthält außerdem das Ausfuhrdatum und die Luftfrachtbriefnummer. Weiterhin wird geprüft, welche Gebühren für eine Sendung erhoben werden können. Dies hängt von der Art der Waren, dem Wert und Gesetzen ab, die das einführende Land durchsetzt. Übersteigt der Warenwert eine Steuerklasse, prüft der Beamte, ob Steuern und Abgaben entrichtet wurden. Nachdem alle Abgaben bezahlt sind und die Dokumente ordnungsgemäß abgewickelt wurden, kann die Ware an ihren Bestimmungsort versandt werden. 

Das Ursprungszeugnis: Eine Notwendigkeit bei der Zollabwicklung 

Das Ursprungszeugnis ist ein Dokument, welches das Herkunftsland einer Ware nachweist. Es gibt an, wo das Produkt produziert, hergestellt oder verarbeitet wurde. Es wird in der Regel von den Zollbehörden eines Landes als Teil der Zollabwicklung bei der Einfuhr verlangt. Insbesondere, wenn das Ursprungsland aus wirtschaftlichen, politischen oder umweltpolitischen Gründen bekannt sein muss, durch beispielsweise Einfuhrkontingente, ist das Ursprungszeugnis häufig erforderlich. Beim Versand zwischen Ländern, mit denen ein Handelsabkommen besteht, weist ein Ursprungszeugnis den Zollbehörden nach, dass die Waren für ermäßigte Einfuhrzölle oder Steuern infrage kommen. Auch für einige tierische und pflanzliche Erzeugnisse ist ein Ursprungszeugnis erforderlich. Grundsätzlich kann dieses Dokument bei der örtlichen Handelskammer oder direkt online beantragt werden.  

Zollpräferenzabkommen, eine Vereinbarung zwischen Handelspartnern 

In Zusammenhang der Zollabwicklung kommen oft sogenannte Zollpräferenzabkommen zum Tragen. Dies sind Handelsabkommen, welche Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedern des Abkommens beseitigen und einen präferenziellen Zugang zu den Märkten auf Gegenseitigkeitsbasis bieten. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen, bei denen ein Land einem anderen Land oder einer Gruppe von Ländern auf einseitiger Basis Zollpräferenzen anbietet. Das Land, das die Präferenz anbietet, hebt die Einfuhrzölle für Einfuhren aus diesen Ländern auf oder senkt diese, ohne im Gegenzug die gleichen Präferenzen zu erhalten. Solche Vereinbarungen beziehen sich in der Regel nur auf den Warenhandel.  

Die unterschiedlichen Ausfuhrverfahren für die Zollabwicklung 

Grundsätzlich kann im Rahmen der Zollabwicklung zwischen verschiedenen Ausfuhrverfahren unterschieden werden. Diese sind in erster Linie vom Warenwert abhängig, welcher sich in drei Größenordnungen einteilen lässt. 

  • Bei Kleinsendungen unter einem Wert von 1.000 Euro ist die Abgabe einer elektronischen Ausfuhranmeldung nicht verpflichtend, eine Rechnung zur Vorlage ist dabei ausreichend. Ausgenommen von dieser Befreiung sind Kleinsendungen mit einem Gewicht über 1.000 Kilogramm sowie Waren, die Genehmigungen erfordern.  
  • Bei Sendungen mit einem Wert von 1.000 Euro bis 3.000 Euro ist eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich. Folglich können Exporte im Rahmen des einstufigen Ausfuhrverfahrens nur das Grenzzollamt als Ausgangszollamt einbeziehen. Zudem kann der Exporteur in Kooperation mit dem Binnenzollamt frühzeitig entstehende Probleme erkennen und durch Einbezug der regionalen Behörde einen fehlerfreien und termingerechten Export ermöglichen. Sobald jene Ausfuhranmeldung erforderlich ist, lohnt sich im Rahmen der Zollabwicklung eine geeignete Zollsoftware hinzuzuziehen.
  • Bei einem Warenwert über 3.000 Euro muss neben der elektronischen Ausfuhranmeldung ebenfalls das zweistufige Ausfuhrverfahren durchgeführt werden, wobei das Grenzzollamt und das Binnenzollamt eine Rolle spielen. 

Eine Antwort hinterlassen