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oder Privatstrom? Neulinge mit wenig Berührungspunkten zum Strommarkt tun sich bei der Unterscheidung erst einmal schwer und stellen sich zurecht die Frage: Ist Gewerbestrom teurer als Privatstrom? Um diese Frage zu beantworten, müssen eine Vielzahl von Faktoren näherer Betrachtung unterzogen werden. Unterschiedliche Konditionen und preisliche Differenzierungen hängen beispielsweise von der jeweiligen Abnahmemenge und gesetzlich geregelten Sonderregelungen ab.

Gewerbestrom teurer als Privatstrom – ein Mythos?

Viele Stromanbieter. Zahlreiche Tarife. Und reichlich Verunsicherung auf Verbraucherseite. Besonders vorsichtige Verbraucher, die noch Berührungsängste mit online Vergleichsportalen haben, sind mit dem heutigen Informationsüberfluss schnell überfordert. Es gilt, der Ungewissheit ein Ende zu setzen und im gleichen Zuge eine Antwort auf die oft gestellte Frage „Ist Gewerbestrom teurer als Privatstrom?“ zu liefern.

Prinzipiell ist die Antwort ganz simpel: Nein. Deutlich angebrachter wäre die Frage „ist Gewerbestrom günstiger als Privatstrom“? Denn schon nach der Definition des Begriffs „Gewerbestrom“, sollte die Verunsicherung auf Verbraucherseite um einiges abnehmen. Hierunter sind günstigere Stromtarife zusammengefasst, die ausschließlich Gewerbetreibenden vorbehalten sind. Die günstigeren Konditionen erklären sich vor allem aufgrund des enormen Unterschieds der Abnahmemengen. Privathaushalte weisen in der Regel einen jährlichen Durchschnittsverbrauch von 1.000 bis 5.000 kWh jährlich auf. Bei Großabnehmern aus der Industrie kann diese Zahl schnell die 10.000.000 kWh Grenze übersteigen. Daraus ergibt sich, dass eine langfristige Kundenbeziehung zu Großabnehmern für Energieversorger wesentlich lukrativer und verlässlicher ist. Dies erklärt aus Sicht eines Energieversorgers ebenfalls die Motivation, Gewerbetreibende mittels günstigeren Stromtarifen einen preislichen Anreiz für eine nachhaltige Geschäftsbeziehung zu geben.

So setzen sich die Gewerbestrompreise zusammen

Die zentrale Frage, ob Gewerbestrom teurer als Privatstrom ist, lässt sich jedoch nicht allein mit den unterschiedlichen Abnahmemengen abdecken. Viel eher möchte man als Verbraucher den Ursprung für die Preisdifferenzierung kennen. Es stellt sich zurecht die Frage, nach der Zusammensetzung der Gewerbestrompreise. Denn hier liegt im direkten Vergleich der wichtigste Unterschied zwischen Gewerbestrom und Privatstrom.

Schaut man sich diese im Detail an, so stellt sich folgendes heraus: Strom für Gewerbe- und Industriekunden ist gesondert geregelt. Dabei können die Strompreise je nach Unternehmen und Branche variieren. Diese Regelung betrifft den Anteil von zu zahlenden Netzentgelten, Umlagen und Steuerabgaben. Folglich ergibt sich eine erhebliche Senkung der Umlagen- und Steuerlast. Während der Anteil bei Privathaushalten bis zu 50 Prozent erreicht, bewegt sich der Anteil bei Gewerbekunden im Schnitt bei der Hälfte.

Gewerbestrom teurer als Privatstrom? Ein Irrtum, von dem Gewerbetreibende profitieren

Industrien mit besonders hohem Energieverbrauch profitieren entweder von einer Reduktion des Steuersatzes, von Steuererstattungen oder genießen in gewissen Ausnahmefällen sogar eine komplette Befreiung von der Stromsteuer. Wie aus einem Gutachten zum Thema Strompreisunterschiede der Bundestagsfraktion Bündnis 90 bzw. der Grünen hervorgeht, gilt dies beispielsweise für Gewerbetreibende der Produktion, Schienenbetriebe und Land- sowie Forstwirtschaftsbetriebe. Gleiches gilt für Umlagen, die aus Beschlüssen wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Erreicht man als Gewerbetreibender einen Jahresverbrauch von einer Gigawattstunde, so reduziert sich die Umlage. Ähnliches gilt dabei für Konzessionsabgabe. Die Voraussetzung ist folgende: Falls die durch Strom verursachten Kosten einen Anteil von über vier Prozent am Gesamtumsatz erreichen, so sinkt die Konzessionsabgabe.

Wer sich nun fragt, was die Konzessionsabgabe überhaupt ist, für den haben wir eine kurze Erläuterung parat. Stromversorger nutzen meist öffentlichen Raum zur Verlegung der Stromleitungen – beispielsweise unter bzw. über öffentlichen Straßen. Dieses Nutzungsrecht ist gebührenpflichtig. Diese Gebühr wird daher von den Stromversorgern wiederum an Städte und Gemeinden entrichtet.