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In Zusammenhang mit der Einräumung von Preisgarantien, ist beim Stromvergleich Gewerbe unbedingt darauf zu achten, dass die vereinbarten Preiskonditionen unabhängig vom Stromverbrauch gelten. Ansonsten kann es passieren, dass eine Änderung der nachgefragten Energiemenge auch preisliche Unterschiede zur Folge hat. Das gleiche gilt im Kontext von neuen Gesetzeseinführungen, die eine Erhebung der Umlagen oder anderen Abgaben beschließen. Gegen solche „Ausnahmen“ sollte man sich in jedem Fall mit Voraussicht absichern, um auf der Stromrechnung keine bösen Überraschungen zu erleben.

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Zudem besteht die differenzierte Auswahl zwischen Hoch- und Niedertarifen. Während der Hochtarif dem Tagespreis entspricht – ist der Niedertarif dem Nachtpreis gleichzusetzen. Der Hintergrund ist, dass Unternehmen zu nächtlichen Zeiten, günstigeren Gewerbestrom beziehen können. Dieser kostet teilweise die Hälfte und lohnt sich insbesondere für Industriebetriebe, dessen Produktionsmaschinen auch nachts laufen.

Achtung: Welche Vertragsklauseln beim Stromvergleich Gewerbe besonders wichtig sind

Generell gilt: Man sollte sich frühzeitig mit einem Strompreisvergleich Gewerbe auseinandersetzen, um die Kündigungsfrist für den laufenden Vertrag nicht zu verpassen. Ist die Kündigungsfrist erst einmal verstrichen, so verlängert sich der Gewerbestrom Vertrag und somit auch der Anbieterwechsel zu einem günstigeren Energieversorger in der Regel automatisch um ein Jahr – ohne vorzeitige Austrittsmöglichkeit. Eine automatische Verlängerung ist meist mit Mehrkosten verbunden, da die Preisgarantie nur für das erste Vertragsjahr gewährleistet ist. Daher ist von einer ausgedehnteren vertraglichen Bindung abzuraten.

In Zusammenhang mit der Einräumung von Preisgarantien, ist beim Stromvergleich Gewerbe unbedingt darauf zu achten, dass die vereinbarten Preiskonditionen unabhängig vom Stromverbrauch gelten. Ansonsten kann es passieren, dass eine Änderung der nachgefragten Energiemenge auch preisliche Unterschiede zur Folge hat. Das gleiche gilt im Kontext von neuen Gesetzeseinführungen, die eine Erhebung der Umlagen oder anderen Abgaben beschließen. Gegen solche „Ausnahmen“ sollte man sich in jedem Fall mit Voraussicht absichern, um auf der Stromrechnung keine bösen Überraschungen zu erleben.

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Eine generelle Voraussetzung, die ein Unternehmen nach einem gewerblichen Stromvergleich zum eigenverantwortlichen Wechsel des Stromversorgers berechtigt, ist das Eigentum des Firmengebäudes. Im Falle einer gemieteten Immobilie ist der Strom nämlich in der Warmmiete inkludiert. Somit wäre der Vermieter allein verantwortlich für eine neue Vertragsschließung mit einem Stromversorger. Da es nach jetziger Gesetzeslage keinen juristischen Anspruch auf ein Mitspracherecht bei der Wahl des Stromanbieters gibt, lohnt es sich für Unternehmen, den Vermieter auf die potenzielle Ersparnis durch einen Gewerbestrom Anbieterwechsel hinzuweisen. Meistens zeigen sich die Vermieter kulant, da sie die Stromkosten lediglich umverteilen und sich somit kein Mehrwert aus einem teureren Gewerbestromtarif bietet. Gegen eine Ablehnung vorzugehen ist rein juristisch gesehen allerdings nicht möglich.

Lohnt sich ein Stromvergleich Gewerbe überhaupt?

Bevor diese Frage beantwortet werden kann, sollte ein Unternehmen in erster Linie die aktuelle Zahlungslast durch den laufenden Gewerbestrom Vertrag berechnen und einige Referenzwerte recherchieren. Zur Kontrolle bietet sich hierzu der Nettobetrag der vergangenen Jahresrechnung an. Im nächsten Schritt empfiehlt es sich, seriöse Vergleichsportale aufzusuchen und dabei zielgerichtet nach Gewerbestromtarifen Ausschau zu halten. Der Vorteil des Suchenden ist dabei, dass mit einem gezielten Stromvergleich Gewerbestrom ein Gefühl für übliche Marktpreise entwickelt wird.

Speziell für Großabnehmer ist ein Stromvergleich Gewerbe besonders lohnenswert. Als Großkunde gelten in der Regel Unternehmen, die einen jährlichen Stromverbrauch von mindestens 100.000 Kilowattstunden haben. Ab diesem Grenzwert können Gewerbekunden einen Vertrag mit registrierender Leistungsmessung (RLM) abschließen. Das bedeutet, dass der Stromverbrauch des jeweiligen Kunden mit einem sogenannten Lastgangzähler im Viertelstundentakt erfasst und an den Versorger übermittelt wird. Dank des RLM Zählers ist der Verbrauch für den Stromversorger im Detail nachzuvollziehen, sodass eine fundierte Datenbasis für die Verhandlung von individuellen Sonderkonditionen besteht.

Zudem besteht die differenzierte Auswahl zwischen Hoch- und Niedertarifen. Während der Hochtarif dem Tagespreis entspricht – ist der Niedertarif dem Nachtpreis gleichzusetzen. Der Hintergrund ist, dass Unternehmen zu nächtlichen Zeiten, günstigeren Gewerbestrom beziehen können. Dieser kostet teilweise die Hälfte und lohnt sich insbesondere für Industriebetriebe, dessen Produktionsmaschinen auch nachts laufen.

Achtung: Welche Vertragsklauseln beim Stromvergleich Gewerbe besonders wichtig sind

Generell gilt: Man sollte sich frühzeitig mit einem Strompreisvergleich Gewerbe auseinandersetzen, um die Kündigungsfrist für den laufenden Vertrag nicht zu verpassen. Ist die Kündigungsfrist erst einmal verstrichen, so verlängert sich der Gewerbestrom Vertrag und somit auch der Anbieterwechsel zu einem günstigeren Energieversorger in der Regel automatisch um ein Jahr – ohne vorzeitige Austrittsmöglichkeit. Eine automatische Verlängerung ist meist mit Mehrkosten verbunden, da die Preisgarantie nur für das erste Vertragsjahr gewährleistet ist. Daher ist von einer ausgedehnteren vertraglichen Bindung abzuraten.

In Zusammenhang mit der Einräumung von Preisgarantien, ist beim Stromvergleich Gewerbe unbedingt darauf zu achten, dass die vereinbarten Preiskonditionen unabhängig vom Stromverbrauch gelten. Ansonsten kann es passieren, dass eine Änderung der nachgefragten Energiemenge auch preisliche Unterschiede zur Folge hat. Das gleiche gilt im Kontext von neuen Gesetzeseinführungen, die eine Erhebung der Umlagen oder anderen Abgaben beschließen. Gegen solche „Ausnahmen“ sollte man sich in jedem Fall mit Voraussicht absichern, um auf der Stromrechnung keine bösen Überraschungen zu erleben.

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Auf der Suche nach dem günstigsten Gewerbestromanbieter haben Unternehmen oft mit offenen Fragen und undurchsichtigen Vertragsklauseln zu kämpfen. Online Vertragsabschlüsse sind für Großabnehmer aus der Industrie nach wie vor ein Thema, das mit gewissen Berührungsängsten verbunden ist. Die Zurückhaltung ist teils berechtigt. Dennoch sollten unternehmensseitig bestehende Unsicherheiten proaktiv angegangen werden, statt überteuerte Gewerbestrompreise aus Bequemlichkeit zu tolerieren. Dies trifft vor allem auf Unternehmen aus besonders energieintensiven Branchen zu. Hier können die Anteile der Stromkosten schnell bis zu 20 Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen. Eine Prüfung der Tarife mittels Stromvergleich Gewerbe ist daher unabdingbar, um die Energiekosten auf ein Minimum zu senken.

Diese Fragen sollten direkt zu Beginn geklärt werden

Ist es überhaupt möglich den Gewerbestrom Anbieter ohne Einschränkungen zu wechseln? Ja – unter Beachtung der verbleibenden Vertragslaufzeit. Oft besteht genau darin die Problematik, da ein abgeschlossener Vertrag durchaus eine mehrjährige Restlaufzeit haben kann. Um trotzdem eine vorzeitige Kündigung des Vertrags durchzusetzen, könnte vom sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Dieses greift beispielsweise bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen. Innerhalb von zwei Wochen nach der Ankündigung besteht das Recht einer vorzeitigen Kündigung.

Eine generelle Voraussetzung, die ein Unternehmen nach einem gewerblichen Stromvergleich zum eigenverantwortlichen Wechsel des Stromversorgers berechtigt, ist das Eigentum des Firmengebäudes. Im Falle einer gemieteten Immobilie ist der Strom nämlich in der Warmmiete inkludiert. Somit wäre der Vermieter allein verantwortlich für eine neue Vertragsschließung mit einem Stromversorger. Da es nach jetziger Gesetzeslage keinen juristischen Anspruch auf ein Mitspracherecht bei der Wahl des Stromanbieters gibt, lohnt es sich für Unternehmen, den Vermieter auf die potenzielle Ersparnis durch einen Gewerbestrom Anbieterwechsel hinzuweisen. Meistens zeigen sich die Vermieter kulant, da sie die Stromkosten lediglich umverteilen und sich somit kein Mehrwert aus einem teureren Gewerbestromtarif bietet. Gegen eine Ablehnung vorzugehen ist rein juristisch gesehen allerdings nicht möglich.

Lohnt sich ein Stromvergleich Gewerbe überhaupt?

Bevor diese Frage beantwortet werden kann, sollte ein Unternehmen in erster Linie die aktuelle Zahlungslast durch den laufenden Gewerbestrom Vertrag berechnen und einige Referenzwerte recherchieren. Zur Kontrolle bietet sich hierzu der Nettobetrag der vergangenen Jahresrechnung an. Im nächsten Schritt empfiehlt es sich, seriöse Vergleichsportale aufzusuchen und dabei zielgerichtet nach Gewerbestromtarifen Ausschau zu halten. Der Vorteil des Suchenden ist dabei, dass mit einem gezielten Stromvergleich Gewerbestrom ein Gefühl für übliche Marktpreise entwickelt wird.

Speziell für Großabnehmer ist ein Stromvergleich Gewerbe besonders lohnenswert. Als Großkunde gelten in der Regel Unternehmen, die einen jährlichen Stromverbrauch von mindestens 100.000 Kilowattstunden haben. Ab diesem Grenzwert können Gewerbekunden einen Vertrag mit registrierender Leistungsmessung (RLM) abschließen. Das bedeutet, dass der Stromverbrauch des jeweiligen Kunden mit einem sogenannten Lastgangzähler im Viertelstundentakt erfasst und an den Versorger übermittelt wird. Dank des RLM Zählers ist der Verbrauch für den Stromversorger im Detail nachzuvollziehen, sodass eine fundierte Datenbasis für die Verhandlung von individuellen Sonderkonditionen besteht.

Zudem besteht die differenzierte Auswahl zwischen Hoch- und Niedertarifen. Während der Hochtarif dem Tagespreis entspricht – ist der Niedertarif dem Nachtpreis gleichzusetzen. Der Hintergrund ist, dass Unternehmen zu nächtlichen Zeiten, günstigeren Gewerbestrom beziehen können. Dieser kostet teilweise die Hälfte und lohnt sich insbesondere für Industriebetriebe, dessen Produktionsmaschinen auch nachts laufen.

Achtung: Welche Vertragsklauseln beim Stromvergleich Gewerbe besonders wichtig sind

Generell gilt: Man sollte sich frühzeitig mit einem Strompreisvergleich Gewerbe auseinandersetzen, um die Kündigungsfrist für den laufenden Vertrag nicht zu verpassen. Ist die Kündigungsfrist erst einmal verstrichen, so verlängert sich der Gewerbestrom Vertrag und somit auch der Anbieterwechsel zu einem günstigeren Energieversorger in der Regel automatisch um ein Jahr – ohne vorzeitige Austrittsmöglichkeit. Eine automatische Verlängerung ist meist mit Mehrkosten verbunden, da die Preisgarantie nur für das erste Vertragsjahr gewährleistet ist. Daher ist von einer ausgedehnteren vertraglichen Bindung abzuraten.

In Zusammenhang mit der Einräumung von Preisgarantien, ist beim Stromvergleich Gewerbe unbedingt darauf zu achten, dass die vereinbarten Preiskonditionen unabhängig vom Stromverbrauch gelten. Ansonsten kann es passieren, dass eine Änderung der nachgefragten Energiemenge auch preisliche Unterschiede zur Folge hat. Das gleiche gilt im Kontext von neuen Gesetzeseinführungen, die eine Erhebung der Umlagen oder anderen Abgaben beschließen. Gegen solche „Ausnahmen“ sollte man sich in jedem Fall mit Voraussicht absichern, um auf der Stromrechnung keine bösen Überraschungen zu erleben.