Der Strompreis kann in zwei unterschiedlichen Ausprägungen auftreten und beschreibt hauptsächlich den Preis für die Zulieferung elektrischer Energie. Die erste Ausprägung umfasst den Großhandel, der hauptsächlich an der leipziger Strombörse geregelt wird. Hierbei beschränken sich die Preise lediglich auf die Erzeugung und Einspeisung ins öffentliche Stromnetz.
Die zweite Ausprägung betrifft Stromlieferung an den Endverbraucher. Um die Lieferungen zu transportieren, ist die Nutzung der öffentlichen Stromnetze erforderlich. Dafür werden Zusatzkosten in Form von Netzentgelten fällig. Der Strompreis, den der Endkonsument bezahlt, enthält demnach Erzeugungs- und Nutzungsgebühren. Hinzu kommen weitere Abgaben wie beispielsweise die EEG- und KWK-Umlage.
Diese können bei Gewerbekunden jedoch geringer ausfallen als bei Privatkunden. Dies hängt vor allem mit der Abnahmemenge und der Art des Betriebes zusammen. Im Zuge der fortlaufenden Entwicklung der Strompreise ist es daher keine Seltenheit, dass Gewerbestromtarife bis zu 30 Prozent günstiger ausfallen.