Skip to main content

Seit dem 1. Januar 2019 müssen Unternehmen, die ihre Bilanz nach IFRS 16 erstellen, Leasingverträge bilanziell erfassen. Der IFRS 16 Standard regelt im Allgemeinen die Ansätze, Bewertungen und Angabepflichten aller in der Bilanz auftretenden Leasingverhältnisse.

Für einige Unternehmen besteht seitdem Klärungsbedarf bei der Erstanwendung, den Gestaltungsmöglichkeiten und Ausnahmen. Für die Bilanzierung nach IFRS sollten Unternehmen daher einen Partner zu Rate ziehen, der bestehende Leasingverhältnisse identifiziert, beurteilt und eine umfassende Beratung gewährleistet.

IFRS 16 – Allgemeines und Definition

Unter dem Begriff International Financial Reporting Standard 16 kurz IFRS ist ein international verwendeter Rechnungsstandard zu verstehen, der für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen verwendet wird. Entwickelt wurde dieser Standard vom International Accounting Standards Board. Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 gilt der IFRS 16 als Ersatz für den bis dahin gültigen International Accounting Standard 17. Damit sind alle Leasingnehmer verpflichtet, beinahe jedes Leasinggeschäft zu aktivieren.

Was ist ein Leasingverhältnis?

Gemäß IFRS 16.9 liegt ein Leasingverhältnis dann vor, wenn dem Leasingnehmer von einem Leasinggeber das Recht eingeräumt wird, einen Vermögenswert (identified asset) über einen festgelegten Zeitraum gegen eine bestimmte Gegenleistung zu nutzen. In diesem Zusammenhang ist es für Unternehmer bedeutend, den Unterschied zwischen einem identifizierten und einem nicht identifizierten Vermögenswert zu kennen. Identifiziert ist ein Vermögenswert dann, wenn im Vertrag dafür eine explizite Definierung vorliegt. Von einem nicht identifizierten Vermögenswert spricht man dann, wenn der Leasinggeber während der Laufzeit für den Vermögenswert ein Austauschrecht hat.

Die Auswirkungen des IFRS 16 auf die Bilanzierung

Vor der Einführung des IFRS 16 wurde beim Leasing zwischen dem operativen Leasing und dem Finanzierungsleasing unterschieden. Im Gegensatz zum operativen Leasing wurde bei einem Finanzierungsleasing der Vermögenswert in die Bilanz des Leasingnehmers aufgenommen. Nun besagt der IFRS 16, dass alle Leasingverpflichtungen sowohl vom Leasinggeber als auch vom Leasingnehmer in deren Bilanzen auszuweisen sind. Bis zur Einführung des IFRS 16 stellte das operative Leasing eine Art von Mietvertrag dar. Daher gab es in den Aktiva keine Vermögenswerte, keine Verbindlichkeiten in den Passiva und die Zahlungen für das Leasing wurden als Aufwand ausgewiesen. Durch das nun gültige on-balance-Leasing ist es erforderlich, dass Leasinggeschäfte als Right-of-use auf der Aktivseite und als Verbindlichkeit aus einem Leasinggeschäft auf der Passivseite angeführt werden. Bei Unternehmen, die bislang auf das operative Leasing gesetzt haben, führt das dazu, dass die Quote an Eigenkapital sinkt und die Verschuldung steigt.

Das sind die Ausnahmen beim IFRS 16

Ausgenommen davon sind Leasingverpflichtungen, die eine Laufzeit von weniger als einem Jahr verzeichnen sowie sogenannte geringwertige Leasinggeschäfte. Zusätzlich ist der IFRS 16 unter anderem nicht anzuwenden bei:

  • Verträgen, die für die Erforschung von Gas, Öl und Mineralien
  • Dienstleistungs- und Lizenzvereinbarungen
  • Leasingverträgen für biologische Vermögenswerte
  • Leasingverträgen für Filme, Patente, Theaterstücke, Patentverträge etc.

Was sind die Vorteile des neuen IFRS 16?

Bei einem genauen Hinsehen ergeben sich aus dem IFRS 16 zahlreiche Vorteile. Der IFRS 16 birgt unter anderem den Vorteil, dass nicht mehr der Gesamtleasingaufwand im operativen Ergebnis erfasst wird. Ausgewiesen werden lediglich Abschreibungen, die sich aus dem Nutzungsrecht ergeben. Die Aufwendungen für Zinsen kommen erst im Finanzergebnis zum Tragen. Diese Vorgangsweise führt zu einer Erhöhung des operativen Ergebnisses.

Leasingbilanzierung im Zusammenhang mit Leasingkosten und zu optimierenden Prozessen

Der IFRS 16 hat es auf der ganzen Welt erforderlich gemacht, bestehende Leasingverträge in das Inventar aufzunehmen. Diese Maßnahmen führen zu einer Erhöhung der Transparenz und verleihen damit Unternehmen gegenüber Leasingunternehmen eine bessere Verhandlungsposition. Dadurch können niedrige Kosten und günstigere Konditionen ausgehandelt werden.

Dennoch gibt es in vielen Unternehmen nach wie vor keine oder veraltete Leasingprozesse. Häufig werden Leasingvorgänge dezentral durchgeführt – jede Abteilung ist für ihre Leasinggeschäfte selbst verantwortlich. Oftmals fehlen notwendige Dokumentationen, wodurch die Nachvollziehbarkeit des Vermögenswertes stark eingeschränkt ist. Die Bilanzierung von Leasinggeschäften bietet Unternehmen die Möglichkeit, Leasingabläufe neu zu definieren, zu dokumentieren und zentral zu verwalten. Dadurch wird nicht nur weniger Personal gebunden, sondern auch die Transparenz des Unternehmens gesteigert.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Um das wirtschaftliche Überleben sicherzustellen, wird es für so manches Unternehmen ohne Leasingbilanzierung notwendig sein, zu reagieren. Mittlerweile haben sich viele professionelle Berater und Finanzdienstleister wie die Deutsche Leasing auf die Implementierung des IFRS 16 in Unternehmen spezialisiert.

Eine Antwort hinterlassen