Die finanzielle Situation vieler Kommunen ist heute alles andere als rosig. Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich durch wegbrechende Einnahmen und erhöhte Ausgaben mancherorts ein Ungleichgewicht eingestellt, das mittel- und langfristig viele Infrastrukturmaßnahmen und Zukunftsinvestitionen in den Bereichen öffentlicher Nahverkehr, Bildung und vor allem Energiewende und Digitalisierung infrage stellen wird. Viele Kommunen tendieren deswegen dazu, den resultierenden Investitionsstau durch das Instrument des Kommunalleasings aufzulösen. Hierbei gilt es allerdings, die komplizierten rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu verstehen. Ausschreibungen sinnvoll zu gestalten und bei den Verhandlungen eine jeweils optimale Gestaltung des Kommunalleasingvertrags zu erreichen ist besonders wichtig.
Was man unter Kommunalleasing versteht
Wie beim klassischen Leasing handelt es sich auch beim Kommunalleasing grundsätzlich um die entgeltliche Nutzungsüberlassung eines Leasingobjekts für eine bestimmte Zeit, wobei der Leasingnehmer der öffentlichen Hand zuzurechnen ist. In der Fachliteratur wird es vor allem als alternative Finanzierungsmöglichkeit für öffentliche Infrastrukturprojekte eingeordnet. Ähnlich wie bei der Miete hat der Leasingnehmer zum Ende der Vertragslaufzeit den geleasten Gegenstand wieder zurückzugeben. Allerdings können davon abweichende Abschlussmodalitäten vereinbart werden. So ist der Kauf des Leasingobjekts durch den Leasingnehmer ebenso denkbar wie eine Vertragsverlängerung oder eine Andienungsoption. Dadurch kann der Leasingnehmer nach Vertragsende zum Kauf des Gegenstandes verpflichtet werden.
Worauf beim Kommunalleasing besonders zu achten ist
Im Gegensatz zum gewöhnlichen Leasing, das dem Zivilrecht unterliegt, sind im Fall des Kommunalleasings einige Besonderheiten zu beachten. So ist es für die Ausschreibung vor allem wichtig, eine gute Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten. Es gibt nämlich auch hier mehrere klassische Vertragstypen, die sich teilweise signifikant voneinander unterscheiden. Während ein Vollamortisationsvertrag meist mit einer Kaufoption für den Leasingnehmer verbunden ist, unterscheidet man bei den Teilamortisationsverträgen diejenigen mit einem Andienungsrecht für den Leasinggeber von solchen, bei denen der Mehrerlös aufgeteilt wird. Es gibt aber auch Teilamortisationsverträge mit offenem Restwert (hierzu gehört etwa der Kilometer-Leasingvertrag), und schließlich ist auch noch von Bedeutung, ob ein Leasingvertrag kündbar ist oder nicht.
Präzise Vertragsdefinition
Hat man sich daher einmal für eine Lösung über Kommunalleasing entschieden, dann empfiehlt es sich dringend, bei der Ausschreibung die genauen Vertragsbestandteile und die zugehörigen Parameter festzulegen. Dabei reicht es nicht aus, einfach nur „Leasing“ o. ä. im Text zu erwähnen. Darüber hinaus ist bei der Gestaltung eines Kommunalleasingvertrags auf eine Fülle von Einzelheiten zu achten:
- Laufzeit sowie Kauf- oder Mietverlängerungsoptionen
- Andienungsrechte oder Optionsrechte zum Ende der Vertragslaufzeit
- Struktur der Leasingraten
- Mietnebenkosten, Nutzungsumfang
- Möglichkeit von Sonderzahlungen
- Rückführungskosten und Abschlussgebühren
Um bei der Fülle der möglichen Gestaltungsfreiräume nicht den Überblick zu verlieren, gibt es standardisierte Checklisten speziell für das Kommunalleasing, deren Verwendung dringend in Erwägung gezogen werden sollte. Schließlich gilt es auch noch, ein besonderes Augenmerk auf steuerrechtliche Fragen zu werfen, da beim Vertragsabschluss insbesondere umsatzsteuerliche Aspekte eine gewichtige Rolle spielen können.
Letztlich klare Vorteile für das Kommunalleasing
Ungeachtet der genannten Fallstricke ist jedoch festzuhalten, dass Kommunalleasing in vielen Fällen deutliche Vorteile besitzt. Insbesondere führt es zu signifikant höherer Modernität und damit niedrigeren Folgekosten, weniger potenziellen Stillstandskosten und höheren Verwertungserlösen, vom steigenden Arbeitsschutz und der besseren Einhaltung von Datenschutzbestimmungen ganz zu schweigen. So wirkt es sich letztlich auch positiv auf Ökobilanz und Energieeffizienz aus. Denn Objekte werden nicht mehr bis zum buchstäblich letzten Atemzug betrieben, sondern zum optimalen Zeitpunkt erneuert. Dies führt zusammen mit den generell niedrigeren Anschaffungskosten durch spezialisierte Leasinganbieter übrigens auch zu weiteren finanziellen Einsparungen. Vor allem aber überzeugt Kommunalleasing durch seine Flexibilität und Gestaltungsfreiheit, die eine optimale Anpassung an die Haushaltssituation erlauben und durch das geschickte Ausnutzen von Umsatzsteuervorteilen sogar noch zu Mehreinnahmen führen können. So ist jedem kommunalen Entscheider vor allem bei größeren Infrastrukturprojekten der Gedanke an eine Finanzierung durch Kommunalleasing dringend zu empfehlen.