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Kommunen haben stetig essentielle Aufgaben im Bereich des Ausbaus und der Modernisierung der Infrastruktur zu erfüllen. In Zeiten einer angespannten Haushaltslage stellt dies für zahlreiche Kommunen eine hohe, oft kaum noch zu schulternde, Herausforderung dar. Kommunalleasing ist ein Instrument zur Finanzierung anstehender Aufgaben, das zahlreiche Vorteile bietet und die Liquidität der Kommunen schont. 

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Kommunalleasing? 

Im unternehmerischen Mittelstand ist das Finanzierungsleasing schon seit längerer Zeit ein beliebtes Instrument zur Realisierung außenfinanzierter Investitionen. Auch für Kommunen wird diese Art der Verteilung höherer Ausgaben über einen längeren Zeitraum zunehmend interessanter. Kommunen verfügen oft nicht mehr über ausreichende Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Verantwortlich dafür sind verminderte Steuereinnahmen, vor allem Ausfälle bei der Gewerbesteuer, die sich, bedingt durch die aktuelle Corona-Krise, noch verschärfen. Das Kommunalleasing beinhaltet den Abschluss von Leasingverträgen zur Sicherung einer hochwertigen Infrastruktur oder zur Realisierung von umfangreichen Projekten, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung. Das Kommunalleasing lohnt sich für Kommunen und bringt zahlreiche Vorteile mit sich.  

Was unterscheidet das Kommunalleasing von der klassischen Miete und vom Mietkauf?  

Das klassische Mietverhältnis ist so ausgestaltet, dass das Eigentum an der Mietsache stets beim Vermieter verbleibt. Der Mieter ist zur Zahlung eines monatlichen Mietzinses verpflichtet. Die Option eines Eigentumserwerbs besteht für den Mieter nicht. Ein wenig anders verhält es sich beim sogenannten Mietkauf. Dabei bekommt der Mietkäufer ein jederzeitiges Kaufrecht an der Mietsache eingeräumt. Beim Leasingvertrag dagegen entscheidet der Leasingnehmer darüber, ob er die geleasten Objekte am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags zurückgibt und nachfolgend eine Ausstattung auf einem moderneren Stand der Technik least. Daneben kann sich der Leasingnehmer auch dazu entscheiden, die Gegenstände käuflich zu erwerben. Kommunen sind beim Kommunalleasing also flexibel und können dem Bürger stets eine hochwertige infrastrukturelle Ausstattung auf dem neuesten Stand der Technik anbieten. Auch das Immobilienleasing kann für Kommunen angesichts hoher Immobilienpreise sehr interessant sein.  

Vorteile des Kommunalleasings 

Ein Leasingvertrag eröffnet der Kommune einen planbaren finanziellen Handlungsspielraum. Beim Kommunalleasing müssen moderne öffentliche Verkehrsmittel, eine neue IT-Ausstattung oder Einrichtungen für die Digitalisierung nicht erworben und noch im gleichen Haushaltsjahr voll bezahlt werden. Vielmehr leasen die Kommunen die Objekte zu vorher vereinbarten Konditionen. Somit sind die Leasingraten gut planbar und verteilen sich über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags. Abweichend von den haushaltsrechtlichen Bestimmungen, die für die öffentliche Verwaltung gelten, ist es beim Kommunalleasing also möglich, die Ausgaben über mehrere Haushaltsjahre zu verteilen. Das schont in hohem Maße die kommunalen Kassen und erhöht somit die Liquidität der Kommunen.  

Individuelle Vertragsinhalte 

Ein weiterer Vorteil des Kommunalleasings besteht darin, dass der Vertragsinhalt bedarfsgerecht festgelegt wird und die Leasingraten individuell ausgehandelt werden. Besonders attraktiv ist die Möglichkeit, am Ende des Vertagsverhältnisses die geleasten Objekte zurückzugeben und im Rahmen eines anschließenden Leasingvertrags durch neuere zu ersetzen. Davon profitiert insbesondere der öffentliche Nahverkehr, der auf diese Weise stetig mit modernen, mängelfreien Fahrzeugen ausgestattet ist. Serviceleistungen, wie die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge, können Gegenstand des Leasingvertrages sein. Ebenso können die Kommunen die Infrastruktur im IT-Bereich auf einem zeitgemäßen Stand halten, was sowohl den kommunalen Mitarbeitern als auch den Bürgern zugutekommt.   

Finanzierung der Digitalisierung 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung stellen die Kommunen vor hohe finanzielle Herausforderungen. Vielfach sind Nachrüstungen der vorhandenen Hardware oder sogar Neuanschaffungen notwendig. Externe Firmen sind zu beauftragen, um die elektronische Aktenführung einzurichten. Der konventionelle Aktenbestand ist fachgerecht, unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Erfordernisse, zu vernichten.  

Hier schaffen kommunale Leasingverträge gewisse Erleichterungen. Zumindest lassen sich damit die Investitionskosten im IT-Bereich abfedern. Die Anschaffung moderner EDV-Anlagen, die über ausreichend Speicherkapazitäten verfügen, ist möglich. 

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