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Das International Accounting Standards Board (IASB) hat die International Financial Reporting Standards (IFRS) erarbeitet, welche international als wichtigste Buchhaltungsregeln gelten. Wesentliche Neuerungen erfuhr der International Financial Standard 16 (IFRS 16) mit dem in Kraft treten am 1.1.2019Unternehmen, die bislang nach dem IFRS bilanziert haben, stehen erheblichen bilanziellen Auswirkungen bevor. Für einige Unternehmen besteht nun ein Beratungs- und Handlungsbedarf – bei der Frage wie sich IFRS 16 auf die Rechnungslegung auswirktsollten sich Unternehmen von einem kompetenten Partner beraten lassen. 

 

IFRS 16 und relevante Änderungen für Unternehmen

Die Zielsetzung des IFRS 16 besteht darin, die Bilanzierungsmethoden für Sachanlagen international zu vereinheitlichen. Den Abschlussadressaten werden damit notwendige Informationen über die Investitionen eines Unternehmens in Sachanlagen und etwaige Änderungen zuteil. In Bezug auf die Bilanzierung von Sachanlagen werden der Ansatz der Vermögenswerte, die Bestimmung ihrer Buchwerte sowie der Abschreibungs- und Wertminderungsaufwendungen festgelegt. Das bedeutet, dass laut IFRS 16 grundsätzlich nun alle -, Miet- und Untermietverträge bilanziell zu aktivieren sind. Ausschlaggebend für diese Änderung war, dass die bis dato verwendete Alles-oder-nichts-Bilanzierung des International Accounting Standard 17 (IAS 17) die Vergleichbarkeit signifikant eingeschränkt hat. So musste bisher entweder das Leasinggut samt zugehöriger Schuld vollständig in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst () oder gar kein Vermögenswert und keine Schuld ausgewiesen werden (operatives Leasing). Änderungen an den vertraglichen Grundlagen, die ökonomisch zu keinen Unterschieden führten, können nun zu erheblichen bilanziellen Auswirkungen führen. Während sich die Änderungen des IFRS 16 im Vergleich zum IAS 17 für Leasinggeber eher in Grenzen halten, sehen sich Leasingnehmer mit wesentlichen Veränderungen konfrontiert. 

 

Auswirkungen des IFRS 16 auf Unternehmen

Deutlich spürbar sind die Folgen von IFRS 16 insbesondere für Unternehmen als Leasingnehmer, da künftig die Unterscheidung zwischen operativem Leasing und Finanzierungsleasing und somit die unterschiedliche bilanzielle Behandlung wegfällt. Dies impliziert, dass das Nutzungsrecht (right-of-use asset) jedes Leasinggegenstandes aktiviert und die jeweils korrespondierende Leasingverbindlichkeit passiviert werden muss. Unternehmen, die als Leasingnehmer tätig sind und von operativem Leasing Gebrauch machen, stehen nun einigen bilanziellen Auswirkungen auf wichtige Kennzahle gegenüber: Das Gesamtvermögen steigt wegen der Berücksichtigung zusätzlicher Nutzungsrechte, die finanziellen Verbindlichkeiten bzw. die Nettoverschuldung nimmt wegen der Berücksichtigung korrespondierender Leasingverbindlichkeiten zu. Das Resultat ist eine höhere Finanzverschuldung, wodurch auch die Eigenkapitalquote sinkt. Zudem ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, eine Trennung der Leasingkosten in Abschreibung, Zinsaufwand und Betriebsaufwand vorzunehmen. Als Herausforderung stellt sich in der Praxis u. a. die Ermittlung des Zinsaufwands und des Betriebsaufwands dar, welcher auf Basis existierender Leasingverträge durchgeführt wird, zumal die Verträge einen entsprechenden Detaillierungsgrad nicht immer aufweisen. Unternehmen, die sich als Leasingnehmer auf dem Markt betätigen, sind gut beraten, den erheblichen Zeit- und Kostenaufwand einzukalkulieren. Deshalb können kurze Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten und Leasingverhältnisse von geringwertigen Vermögensgegenständen mit einem Neuwert von weniger als USD 5000 direkt in der Erfolgsrechnung erfasst werden. Für diese Leasingverhältnisse müssen weder ein Nutzungsrecht noch eine Leasingverbindlichkeit angeführt werden. Da nach IFRS 16 wesentlich mehr Informationen über diverse Leasingverhältnisse von Unternehmen erforderlich sind, ist sicherzustellen, dass sämtliche notwendige Informationen verfügbar sind. Dies hat auch Auswirkungen auf die unternehmensinternen Prozesse und Kontrollen, weshalb es ratsam ist, einen kompetenten Partner zur Unterstützung bei der IFRS 16 Bilanzierung mit an Bord zu holen. 

 

Unterstützung bei der Bilanzierung gemäß IFRS 16

Prinzipiell sind alle Unternehmen vom Leasingstandard nach IFRS 16 betroffen, die Leasingverträge abgeschlossen haben. Wesentliche Auswirkungen sind vornehmlich auf Seiten der Leasingnehmer zu erkennen. Deshalb fokussieren sich die Gestaltungsmöglichkeiten rund um IFRS 16 auf die Identifikation von relevanten Leasingverhältnissen und deren Leasingdauer. So werden Parameter der relevantesten Verträge genau analysiert und entsprechende Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung des Unternehmens im Sinne von IFRS 16 quantifiziert. Das Leistungsangebot enthält auch die zur Bereitstellung accounting-relevanter Daten gemäß dem Standard des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) sowie die Klärung des Handlungsbedarfs. Sowohl für Datensammlungen als auch für die Auswirkungsanalyse stehen eine Reihe verschiedener IT-Lösungen zur Verfügung, die produktoptimiert und gemäß IFRS 16 eingesetzt werden sollten. Weiterhin ergeben sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten von relevanten Leasing- und Mietverhältnissen, z. B. mittels Factoring und eine lösungsorientierte Identifizierung von Ausnahmen zukünftiger Leasing- und Mietverträge gemäß IFRS 16 im Hinblick auf finanzielle Ziele. Damit können Auswirkungen wichtiger Bilanzierungsentscheidungen wie z. B. der Inanspruchnahme von Erleichterungsoptionen, der Trennung von Leasing- und Serviceverträgen simuliert und Entscheidungen über die richtige Bilanzierungspolitik des Unternehmens unterstützt werden. Aufgrund der Vielzahl an Ermessensentscheidungen und damit zum Teil erheblichen Auswirkungen, ist es empfehlenswert, den zuständigen IFRS-16-Abschlussprüfer frühzeitig in die konkreten Implementierungen einzubinden und wesentliche Entscheidungen abzustimmen. 

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